Da vermehrt Dopingproben manipuliert
wurden, wird jetzt auch die Manipulation
an sich als Dopingvergehen angesehen
und beschrieben. So ist jegliche Manipulation
ausdrücklich verboten, da diese
Werte maßgeblich für den
Nachweis des Dopings benötigt
werden.
Dazu zählt der Austausch oder
die Veränderung der Proben, die
Verdünnung mit jeglichen Flüssigkeiten,
die Einspritzung von Fremdurin in
die Blase, die Beeinflussung der Urinausscheidung
durch chemische Substanzen sowie die
Beeinflussung des Verhältnisses
von Testosteron zu Epitestosteron.